Die Änderungen zur neuen „Kulturart Honigpflanze“, zu den Codierungen und den Einsaat-Terminen wurden trotz des Vorbehaltes der fristgerechten Verabschiedung der Omnibus-Verordnung ins Rundschreiben eingearbeitet.
Folgende Hinweise ergingen noch an die Ringleiter/ Landwirte:
- Im Hinblick auf die Vorbeugung der ASP sollten die Landwirte, die Mais anbauen, möglichst viele Bejagungsschneisen anlegen - ohne diese Schneisen werden laut Aussage der Jäger die geplanten Abschussquoten für Schwarzwild nicht einzuhalten sein.
- Landwirte, die Ackerflächen im Gemeindeeigentum an den Feldrändern „mitbewirtschaften“, könnten in Absprache (ggf. Nutzungsvereinbarung) mit der Gemeinde/den Ortsbürgermeistern auf diesen Flächen Blühstreifen anlegen. Eine solches Vorgehen trägt zur Sicherung der Weiterbewirtschaftung dieser Flächen ohne aufwendige Korrekturen im ANDI-Antrag bei.
- Bei „abgesoffenem Wintergetreide“ an den Außenrändern bietet sich die Anlage von Blühstreifen „Honigpflanzen“ in diesem Jahr dann gut an, wenn wieder Wintergetreide oder im Folgejahr Mais angebaut werden soll. Diese Blühstreifen mit Anerkennung als ÖVF dürften dann aber erst ab dem 01.10. umgebrochen werden.
Bitte werben Sie bei den Grundbesitzern/Jagdgenossen Ihrer Reviere für die Anlage von Blühstreifen. Nur so können wir die Mittel aus dem Kreishaushalt ausschöpfen, die durch die Kreispolitik trotz Abschaffung der Jagdsteuer gerettet wurden.