Verordnungsermächtigung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Anbei findet Ihr den Link zur Erläuterung bzgl. der Verordnungsermächtigung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hier geht es in erster Linie um die verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde, die verpflichtende Teilnahme an einem Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten, sowie die Verpflichtung eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Den somit neuen Vordruck für den Schießübungsnachweis (Schrot) findet Ihr ebenfalls hier anhängend.

https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/niedersaechsisches-landesjagdgesetz

Horrido

Aktuelles & Termine

Im Anhang findet ihr die Ausschreibung für die Landesmeisterschaft der LJB im jagdlichen Schießen. 

Interessierte können sich direkt bei Frank Dunker…

Weiterlesen

Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,

aufgrund der geringen Beteiligung an den Schießen mittwochs, stellen wir diese bis nach den Sommerferien ein. Das…

Weiterlesen

Die Bezirksmeisterschaft aller Klassen findet am 03. Juni 2023 auf der Schießsportanlage in Ohrensen statt. Das Schießen wird nach der derzeitig…

Weiterlesen