WICHTIG!
Durch die pandemiebedingt auch in diesem Jahr nicht durchführbare Möglichkeit der Ausrichtung einer Jahreshauptversammlung hat die Jägerschaft beschlossen, die satzungsgemäße Entlastung des Vorstandes sowie die Wahl des Kreisjägermeisters / Besonderen Vertreters des Kreisjägermeisters in Briefform vorzunehmen.
Bitte nehmen Sie das im Anhang beschriebene Prozedere zur Entlastung / Wahl zur Kenntnis.
Bitte beachten Sie auch den Termin zur Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt des Kreisjägermeisters fristgerecht bis zum 05.05.2021.