Bund und Länder haben sich am Sonntag, den 22. März, auf eine neun Punkte umfassende Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt.
Ungeachtet dessen kann bzw. muss die Jagd weiter ausgeübt werden. Im Falle von Ausgangssperren stellt sie einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung/ Haus dar.
Es ergeben sich aber bis auf weiteres auch erhebliche Einschränkungen für die Jagd. Dazu informiert Euch bitte über das angehängte Schreiben.