Nachricht der LJN- Geschäftsstelle an die Vorsitzenden der Jägerschaften, 20.03.2020
Bei der Verfassungsschutzbehörde kommt es vermehrt zu "Auskunftsersuchen" von Privatpersonen, die einen Jagdschein beantragt haben und sich in der Pflicht sehen, selbst beim Verfassungsschutz anzufragen.
Dies produziert erheblichen und unnötigen Verwaltungsaufwand, da die Anfrage des Antragstellers die Anfrage der Jagdbehörde nicht ersetzt.
Die oberste Jagdbehörde bittet darum, dass eine eigenständige Anfrage beim Verfassungsschutz unterbleiben soll, da diese Regelabfrage nur durch die Jagdbehörde durchgeführt werden kann.