Information zur Bearbeitung von Jagdscheinen und Waffenbesitzkarten beim Landkreis Cuxhaven

Derzeit nimmt der Landkreis Cuxhaven keine Ausstellungen von oder Umtragungen in Waffenbesitzkarten vor.
Dieses hängt mit der verfassungsschutzrechtlichen Überprüfung von Waffenbesitzern zusammen, resultierend aus der 3. Änderung des Waffenrechts, die am Mittwoch, 19.02.2020, veröffentlicht wurde und seit Donnerstag, 20.02.2020, gilt.
Waffenbesitzer, die aktuell eine Waffe erworben haben und eine Ausstellung, bzw. Umtragung in Ihrer WBK vornehmen lassen wollen, müssen auf jeden Fall wie gehabt den Erwerb oder die Abgabe der Waffe innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde anzeigen, damit sie dieser Pflicht genüge getan haben.
Wird die Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, werden die Waffenbesitzer durch den Landkreis informiert.
 
Zur Zeit werden Jagdscheine wie gehabt verlängert. Eine ministerielle Entscheidung, ob das so beibehalten wird, wird seitens der Kreisverwaltung in der Kalenderwoche 10 erwartet.
 
Diese Information ist auf mündliche Abfrage beim Landkreis Cuxhaven erfolgt.
 
Über Änderungen halten wir Sie auf unserer Website auf dem Laufenden.

 

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