WICHTIGE INFORMATION zur Afrikanischen Schweinepest!

Aus aktuellem Anlass finden Sie hier Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) sowie den Begleitschein und ein Merkblatt zur Beprobung zum Herunterladen und Ausdrucken.

Das Erscheinungsbild der Krankheit können Sie dem Informationsblatt des Friedrich-Loeffler-Institutes entnehmen.

Wir bitte dringend zur Beachtung und Befolgung der veröffentlichten Hinweise.

Bei Fragen und Verdachtsfällen wenden Sie sich bitte direkt an das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven, Fachgebiet 39.2 Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz

Dr. Isabell Tolmien
Amtsleiterin
Telefon:          04721 66-2131
Fax:               04721 66-2585
E-Mail:            veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de
Raum:             82

Marco Stelljes
Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz
Telefon:          04721 66-2509
Fax:               04721 66-2585
E-Mail:            m.stelljes@landkreis-cuxhaven.de
Raum:             73



Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die u a. in den baltischen Staaten und Polen sowie zuletzt in der Tschechischen Republik ca. 300 km von der Grenze zur Bunderepublik Deutschland entfernt aufgetreten ist. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in einer Risikobewertung (Stand 12. 07.2017) das Risiko des Eintrags von ASP in die Wildschweinpopulation insbesondere durch kontaminiertes Schweinefleisch ODER daraus hergestellter Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge ODER Personen als hoch bewertet Ebenso besteht ein Risiko der Einschleppung durch Wildschweinprodukte, den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen. Vor diesem Hintergrund sind folgende Hinweise zu beachten'


Allgemeine Hinweise


*      Reduzierung der für die ASP empfänglichen Schwarzwildpopulation.
*      Beprobung von Fallwild und krank erlegtem Wild. Materialien für die Probenahme sind bei den zuständigen Veterinärbehörden erhältlich.
*      Meldung von Auffälligkeiten in der Schwarzwildpopulation an das Veterinäramt.
*      Zentrale Aufbruchplätze bei Druckjagden einrichten und unschädliche Entsorgung des Aufbruchs über die Verarbeitungsbetriebe für Tierische Nebenprodukte (VTN)
*      Kein Verbringen von Abfallprodukten bei der Verwertung von Schwarzwild in das Revier.
*      Speiseabfalle und Essensreste nicht im Revier hinterlassen.
*      Sicherung von Abfallbehältern so, dass Schwarzwild nicht in der Lage ist, Abfälle aufzunehmen
*      Informationen an die Jagdausübungsberechtigten der verpachteten Jagdreviere, die Inhaber von Jagderlaubnissen sowie die Teilnehmer von Gemeinschaftsjagden über die ASP
*      Strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen während und nach der Jagd.


Verhalten bei Gemeinschaftsjagden


Hinweise an die Jagdteilnehmer:
1.    Fallwild und erkennbar kranke Stücke sind dem Jagdleiter zu melden.
*     Auffälligkeiten bei lebenden Wildschweinen.
*     Besondere Merkmale an erlegten Wildscheinen ODER deren inneren Organen (Kennzeichnung des Fundortes und Probenahme gema!3 Merkblatt in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt)
2.    Unmittelbaren Kontakt der Jagdhunde insbesondere zu Fallwild und erlegten Wildschweinen nach Möglichkeit vermeiden. Dies gilt auch für den Aufbruchplatz und die Jagdstrecke.
3.    Strikte Einhaltung der Biosicherheit insbesondere für Jager, die selber Schweine halten ODER mit Schweinehaltern in Kontakt kommen.
*     Nicht mit der Jagdkleidung, Jagdausrüstung und ggf. Jagdhund den Stall betreten ODER mit Schweinehaltern in Kontakt kommen.
*     Duschen und Kleiderwechsel nach der Jagd
*     Reinigen der Kleidung und Jagdgegenstande.
*     Kein erlegtes Schwarzwild auf den Hof mitnehmen, sofern Schweine gehalten werden
Weitere Informationen zur ASP sowie ein Merkblatt zur Beprobung von Wildscheinen und Informationen für Jager sind unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de eingestellt.

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